AwSV

In diesem Bereich können Sie zu den verschiedenen Unterpunkten Accordeonmenüs öffnen, die dentsprechende Informationen enthalten.

Wo können wir Ihnen bei den vorgenannten Aufgaben helfen?

Wir können:

  • die Sachverständigenbetreuung gem. Richtlinie des DAfStb „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ durchführen.
  • im Rahmen dieser Tätigkeit begleiten wir den Statiker bei der Konstruktion und der Aufstellung sowohl des Nachweises des Zustandes I wie auch des Dichtheitsnachweises.
  • den Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit erstellen.
  • den Statiker schulen.
Begriffe

Ableitflächen:
Flächen mit Gefälle, über die das beaufschlagende Medium abgeleitet wird.

Auffangraum:
Einrichtung zur Aufnahme wassergefährdender Medien für eine begrenzte Zeitdauer.

Beaufschlagung:
Einwirken des Mediums auf den Beton.

Beaufschlagungsdauer:
Zeit, über die das beaufschlagende Medium auf die Konstruktion einwirkt. Beschichtungen: Organische Beschichtungssysteme, rissüberbrückend, dicht und beständig gegen die einwirkenden wassergefährdenden Stoffe.

Beständigkeit:
Die Dicht- und Tragfunktion geht durch die Schädigungstiefe infolge chemischen Angriffs beaufschlagender Medien während der Beaufschlagungsdauer nachweislich nicht verloren.

Betonbauten:
Bauwerke oder Bauteile aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton, die i. d. R. als sekundäre Barrieren nach dem Versagen des primären Sicherheitssystems (Behälter, Überfüllsicherung usw..) die Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes § 19g WHG sicherstellen.

Dekontamination:
Verringerung oder Beseitigung der in den Beton eingedrungenen, wassergefährdenden Stoffe.

Dichtflächen:
Konstruktionsteile, die für die Dichtfunktion maßgebend sind. Die Dichtflächen können auch noch andere Aufgaben übernehmen (z. B. Tragwirkung, Verschleißwiderstand).

Dichtheit:
Die Eindringfront des Mediums als Flüssigkeit erreicht während der Beaufschlagungsdauer mit einem Sicherheitsabstand nachweislich nicht die der Beaufschlagung abgewandte Seite des Betonbauteils.

Dichtschichten:
Dichtschichten sind zementgebundene Bauteile, die nicht als mittragend betrachtet werden und die eine erhöhte Dehnfähigkeit aufweisen, ohne undicht zu werden. Die erhöhte Dehnfähigkeit kann sich z. B. durch Zusätze von Kunststoffen oder Fasern ergeben. Einwirkende Flüssigkeiten: Wassergefährdende Flüssigkeiten im Sinne des WHG, die von der Barriere innerhalb der maximalen Beaufschlagungsdauer zurückgehalten werden müssen. Einmalige Beaufschlagung: Beaufschlagung, nach der eine Kontrolle und ggf. Maßnahmen gemäß Teil 6 durchgeführt werden.

Fugenabdichtungen:
Fugensperren, wie Fugenbänder, Fugenbleche oder Fugendichtstoffe. Gleit- und Trennschichten: Gleitfolien, Bitumenschichten o. ä., die die Zwangbeanspruchungen infolge lastunabhängiger Formänderungen vermindern. Intermittierende Beaufschlagung: Mehrere Beaufschlagungen, die planmäßig auftreten können, bevor eine Kontrolle und ggf. Maßnahmen gemäß Teil 6 durchgeführt werden.

Kontamination:
Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in den Beton.

Projektpersonen

Der Planer

Der Planer muss das Anforderungskonzept an Anlagen verinnerlicht haben:

Er muss wissen, dass die grundsätzlichen Anforderungen der VAwS immer gelten. Egal wie die Anforderungen formuliert sind, die Dichtheit und Beständigkeit, sowie die Rückhaltung sind immer zu gewährleisten! Das Zwei-Barrieren-Konzept ist sauber erkennbar planerisch umzusetzen. Der Beton ist nur für die zweite Barriere einsetzbar. Hierbei ist dem zeitlichen Aspekt Rechnung zu tragen. Dichtflächen, bzw. deren dichtende Elemente müssen ohne Aufwand kontrollierbar sein. D. h. Dichtelemente die nach dem Einbau nicht mehr sichtbar sind, sind zu vermeiden.

Dichtflächen müssen einfach zu reparieren sein. In Anlagen liegen die Dichtflächen oft oberhalb von Unterflurleitungen. Bei Schäden an diesen Systemen muss die Fläche geöffnet werden. Das anschließende Verschließen der Dichtfläche muss einfach zu gestalten sein. Der Planer muss eine erhebliche Erfahrung und ausreichend Schulungen auf dem Gebiet der Planung wie Berechnung des FD-Betons haben.

Allgemeine Hinweise für den Planer

Allgemeine Hinweise für den Planer:

Die Bauausführung und auch Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch Fachbetriebe erfolgen.
Die Planung ist mit dem Sachverständigen (nach VAwS) abzustimmen. Gefälle der Ableitflächen und deren Oberflächenbeschaffenheit. Das Gefälle ist mit ³ 2,0 % auszuführen. Eine Abgrenzung nach oben gilt für begehbare Flächen und muss aus Sicherheitsgründen (Rutschgefahr) eingehalten werden.

In begehbaren Bereichen sollte nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers ein Gefälle von mehr als 4 % eingebaut werden.Die Oberfläche der Ableitflächen ist so auszuführen, dass deren Unebenheiten, in Anlehnung an DIN 18 202 mit einer 4 m langen Richtlatte gemessen, 9 mm nicht überschreiten.

Beispielhafte Hinweise für die Ausschreibung, Bauausführung und Überwachung

Die Nachbehandlung sollte gesondert ausgeschrieben werden.

Max. Korngröße des Zuschlagstoffes 32 mm

W-Z-Faktor £ 0,5 jedoch W-Z-Faktor ³ 0,45

Die Plattendicke > = 20 cm bei Ortbeton Gefälle der Plattenoberfläche 2,0 bis 4 %;

Hinweis auf max. Oberflächenunebenheiten Art der Fugenausbildung

Art der Gleitschicht

Sauberkeitsschicht C20/25, d = 10 cm, unbewehrt, Oberfläche eben abgerieben

Der Verdichtungsgrad des Untergrundes ist mit der Bauleitung abzustimmen.

Allgemeines zu den ausführenden Firmen

Allmeines zu den ausführenden Firmen:

Die Baufirma muss, wenn sie flüssigkeitsdichten Beton neu einbauen oder reparieren will Fachbetrieb nach § 19l des WHGs sein. Im Bereich des Betonbaus gelten hier keine Ausnahmen. Für sämtliche an diesem Projekt beteiligten Gewerke gilt das gleiche.

Die Einschaler, Eisenbieger, Schlosser usw. müssen, wenn sie als eigenständiger Betrieb (z. B. als Subunternehmer) an dem Projekt arbeiten den Fachbetriebnachweis vorlegen.

Baufirma: Ausführung in FD-Beton

Baufirma / Ausführung / FD-Beton:

Die Ausführung ist das wichtigste Glied in der Kette des Projektes. Hier können noch Fehler aus der Planung korrigiert werden. Hier werden jedoch auch die meisten Fehler gemacht. Aber Firmen die das Wissen über die VAwS und die Richtlinie des DAfStb „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ haben und dieses auch umsetzen können, sind selten.

Oft sind die Planungsunterlagen unvollständig. Da die ausführenden Firmen auch nur selten wissen was sie an Ausführungsunterlagen erwarten können, fordern sie diese auch nicht an. Z. B. sind bei neu zu bauenden Ableitflächen in Industrieanlagen in denen viele Fundamente und Stützen, also Durchdringungen zu finden sind, detaillierte Fugen und Höhenpläne erforderlich. Diese Pläne müssen mindestens an den Flächenrändern, an den Einläufen und an allen 4 Ecken von Fundamenten usw. Höhenangaben aufweisen. Für das Verständnis der Ausführenden ist ein Höhenlinienplan anzufertigen an dem an jeder Stelle der Fläche das Gefälle, und die Gefällerichtung (Fließrichtung) ersichtlich sind. So muss hieraus klar ersichtlich sein, das ein Flüssigkeitstropfen der über die Fläche Richtung Einlauf fließt und auf ein Hindernis (z. B. Fundament ) trifft, am Hindernis vorbei, überall mindestens 2 % Gefälle, vorfindet um abzufließen. Eine solch detaillierte Zeichnung muss der Planer der ausführenden Firma zur Verfügung stellen.

Wichtig für das Gelingen eines solchen Projektes ist die fachgerechte Ausschreibung. Hier müssen alle Randbedingungen genau beschrieben werden. Es wird oft vergessen die Nachbehandlung separat auszuschreiben. Bei der Wahl einer Firma sollte man auf solche Firmen zurückgreifen die eine entsprechende Erfahrung mitbringen.

Man sollte sich, wenn möglich, einige ausgeführte Flächen zeigen lassen und mit dem betreffenden Bauherrn sprechen. Die Baufirma muss, wenn sie flüssigkeitsdichten Beton neu einbauen oder reparieren will Fachbetrieb nach § 19l des WHGs sein. Im Bereich des Betonbaus gelten hier keine Ausnahmen. Für sämtliche an diesem Projekt beteiligten Gewerke gilt das gleiche. Die Einschaler, Eisenbieger, Schlosser, Fugervergussfirmen usw. müssen, wenn sie als eigenständiger Betrieb (z. B. als Subunternehmer) an dem Projekt arbeiten den Fachbetriebsnachweis vorlegen. Mit der wichtigste Punkt der Bearbeitung ist die Nachbehandlung. Sie hat unter Wasserzugabe zu erfolgen (keine verdunstungshemmenden Mitte!). Die in der Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden“ hierfür genau beschriebenen
Bedingungen sind unbedingt einzuhalten.

Baufirma: Nachbehandlung

Baufirma / Ausführung / Nachbehandlung:

Die Nachbehandlung ist neben dem Einbau selbst einer der wichtigsten Arbeitsgänge bei der Herstellung der FD-Betonflächen. Die Nachbehandlung sollte gesondert Ausgeschrieben werden. Auf die Beschreibung der Nachbehandlung sollte großer Wert gelegt werden. Die Nachbehandlungszeit hat bei FD-Beton so lange zu erfolgen bis der Beton 70% seiner charakteristischen Festigkeit erreicht hat, mindestens jedoch eine Woche. Einer Nachbehandlungszeit von 3 Wochen ist anzustreben.

Der Beton muss über diese Zeit nass gehalten werden. D. h. nicht nur eine Verhinderung des Austrocknens, sonder eine Zugabe von Wasser. Hierzu sehen Sie bitte Zementmerkblatt B8 „Nachbehandeln von Beton“ der Bauberatung Zement.

Beispiele der Vorgehensweise

Beispiel der Vorgehensweise bei einem VAwS-Projekt anhand einer Betonfläche aus FD-Beton:

Der Bauherr ist entweder so sachkundig (eigene Abteilung), dass er die Planung selbst übernimmt oder er übergibt diese Arbeiten einem externen Planer: Diese(r) Planer(in) muss unter anderem sachkundig auf dem Gebiet des WHGs der VAwS der TRwS(en) und der Richtlinie des DAfStb „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ sein. Die Sachkunde ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Für den Bereich der Nachweise nach der Richtlinie des DAfStb „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ wird er einen sachkundigen Statiker hinzuziehen.

An dieser Stelle möchte ich die Aufgabe des VAwS-Sachverständigen als begleitenden Sachverständigen erläutern. Die zur Abnahme des Bauwerkes beauftragte Sachverständigenorganisation nach VAwS hat für die Zeit der Planung bis hin zur Ausführung einen VAwS-Sachverständigen mit Ausbildung als Bauingenieur, bevorzugte Fachrichtung konstruktiv, dem Planer, dem Tragwerksplaner und der Baufirma beleitend und prüfend ur Seite zu stellen. Hat die Sachverständigenorganisation keinen Sachverständigen mit entsprechender Ausbildung, so kann dieser Sachverständige auch von einer anderen Sachverständigenorganisation nach VAwS gestellt werden. Der begleitende Sachverständige sollte selber die Sachkunde besitzen einen Dichtheits– und Beständigkeitsnachweis mit allen statischen Nachweisen zu erstellen, um eine fachlich qualifizierte Prüfung des Dichtheits– und Beständigkeitsnachweises vornehmen zu können.

Der Planer erstellt seine Ausführungszeichnungen und das LV und übergibt sie zur Freigabe dem VAwS-Sachverständigen FD-Beton. Das gleiche macht der Statiker mit dem Dichtheitsnachweis, den Schal- und Bewehrungsplänen. Der VAwS-Sachverständige gibt die geprüften und freigegeben Pläne und die geprüfte Statik zur Ausführung zurück. Die Prüfung der Statik mit Dichtheitsnachweis hat, wenn möglich, durch eine Vergleichsstatik zu erfolgen.

Der VAwS-Sachverständige FD-Beton überwacht die Betonier- und Bewehrungsarbeiten vor Ort. Er nimmt die fertige Leistung vor Ort ab und nimmt die Abnahme gem. Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ Tabelle 1-7 in allen Punkten ab und dokumentiert diese. Wird mindestens ein Pkt. nicht abgenommen und dokumentiert, so handelt es sich nicht mehr um einen FD-Beton, sondern um einen FDE-Beton mit allen rechtlichen und finanziellen Folgen.

Dichtheitsnachweis für FD-Beton

Dichtheitsnachweis des FD-Betons :

Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit von Beton. In dieser Betrachtung werden wir nicht auf Nachweise des gerissenen Betons eingehen, da diese Nachweise praktisch keinerlei Bedeutung haben. Ein Nachweis der Rissbeschränkung setzt wie der Name sagt, einen Riss voraus; auch wenn seine Breite auf ein gewisses Maß beschränkt ist. Ein Riss ist ein Riss und der Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist im allgemeinen nicht führbar.

Ein geführter Nachweis der Rissbeschränkung hat nichts mit einem Dichtheitsnachweis gemein. Nach der Berechnung der max. Rissbreite muss mit dieser Rissbreite und der Tiefe des Risses, so wie der verbleibenden ungerissenen Betonkonstruktion, der Dichtheitsnachweis geführt werden. Der Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit besteht zwar nur aus der letzten Seite der WHG-Statik; jedoch arbeitet die gesamte Planung und der weitaus größte Teil der WHGStatik auf das Ziel hinaus diesen Nachweis führen zu können.

Grundsätzliches zu den 3 Nachweisen Der Nachweis bei einem im Zustand I befindlichen Betonkörper ist meist ohne jegliches Problem zu führen. Die Eindringtiefe, gemessen oder errechnet, ist nicht größer als die Hälfte der Plattendicke. In einem Bereich in dem keine Wechselspannungen auftreten, d.h. ein Riss nur einseitig auftreten kann, steht nach der Rissbildung noch ein ungerissener Bereich zur Verfügung der dem wassergefährdenden Stoff einen Widerstand entgegen bringt. Diese Druckzone ist, je nach Belastung, nur circa 1/5 des Gesamtquerschnittes dick.

Der Nachweis der Dichtheit ist hier wesentlich schwieriger zu führen als bei einem sich im Zustand I befindlichen Betonkörper. Je nach Bauwerksdicke und Belastung ist dieser Nachweis jedoch führbar. Überschläglich, aber hinreichend genau, kann man sagen dass die Dichtheit nachgewiesen ist, wenn die Eindringtiefe, aus Versuch oder Berechnung, mit 2,0 multipliziert kleiner als die Gesamtdicke der Platte (Zustand I) oder der Druckzone (Druckzonennachweis) ist.

Bei einer angenommenen Druckzone von 4 cm entspräche das einer Eindringtiefe von max. 2 cm. Hier bleibt kein Spielraum für den Fall das ein neuer wassergefährdender Stoff mit einer größeren Eindringtiefe vom Betreiber eingesetzt werden soll. Grundsätzlich sollte versucht werden mit einer max. Eindringtiefe von 4,5 cm zu rechnen. Wenn dieser Nachweis gelingt, braucht der Betreiber bei einem Produktwechsel keinen neuen Nachweis führen zu lassen. Das Gespräch mit der unteren Wasserbehörde das im Falle einer Produktumstellung wassergefährdender Stoffe zu führen ist, gestaltet sich dann wesentlich einfacher.

Literaturhinweise für Zementmerkblätter

Sehr zu empfehlen sind die Zement-Merkblätter der Bauberatung Zement:

  • Arbeitsfugen
  • Auffangbauwerke
  • Dichte Behälter für die Landwirtschaft
  • Bereiten und Verarbeiten des Betons
  • Beton BI - Beton BII
  • Betone mit besonderen Eigenschaften
  • Betonböden im Industriebau / Hallen und Freiflächen
  • Betonböden für Hallen und Freiflächen
  • Betondecken im kommunalen Straßenbau
  • Betonstahl und Verlegung der Bewehrung
  • Betonzusätze Zusatzmittel und Zusatzstoffe
  • Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff
  • Frischbeton
  • Instandsetzungsmörtel
  • Keller im Grundwasser
  • Keller richtig gebaut
  • Nachbehandeln von Beton
  • Rissbewehrung
  • Füllen von Rissen
  • Schalung für Beton
  • Herstellung dichter Abfüllplätze aus Beton an Tankstellen
  • Transportbeton
  • Unbewehrte Bauteile aus Beton
  • Walzbeton für Tragschichten und Tragdeckschichten
  • Zementarten und ihre Herstellung
  • Zuschlag für Normalbeton

usw.

Wir sind Sachverständige der Sachverständigenorganisation GTÜ